Finanzierung

Das Bild zeigt einen Fünfzig-Euro-Schein, der aus Puzzleteilen zusammengesetzt ist.

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Die Anschaffung eines Lifts zur Treppenüberwindung ist eine kostspielige Angelegenheit. Gerade beim Punkt der Finanzierung sollte man umfangreiche Informationen einholen, denn es wäre fahrlässig Fördergelder links liegen zu lassen. Welcher Sozialleistungsträger in Ihrem Fall die Finanzierung (anteilig) übernimmt, kommt ganz auf Ihre persönliche Situation an. Wir haben Ihnen auf dieser Webseite mögliche Kostenträger aufgelistet:
 

  • Krankenkasse

Das Bundessozialgericht (BSG) hat entschieden, dass Treppenlifte von der gesetzlichen Krankenkasse nicht erstattet werden müssen. In der Begründung zum Urteil (B3 KR 14/97 R) heißt es, dass technische Hilfsmittel, die fest mit dem Gebäude verbunden sind, nicht erstattungsfähig sind. Ziel der Krankenkasse solle es sein, die physische Konstitution des Behinderten durch Hilfsmittel wie zum Beispiel Sehhilfen oder Hörgeräte zu stärken, damit er in der Lage ist, den Alltag selbständig zu bewältigen. Wichtig ist es, dass die Hilfsmittel an vielen Orten genutzt werden können, so dass sich der Behinderte dem Umfeld anpassen kann. Ein fest eingebauter Treppenlift entspricht nicht diesen Anforderungen. Demnach wäre eine mobile Treppensteighilfe förderungsfähig.

  • Pflegekasse

Pflegebedürftige bekommen unter Umständen einen Zuschuss für die Anschaffung eines Treppenlifts. Der Treppenlift soll dabei die Pflege erheblich erleichtern oder dem Pflegebedürftigen helfen, ein weitestgehend selbständiges Leben zu führen. Die komplette Übernahme der Kosten findet jedoch nicht statt, unseres Wissens liegt die Grenze des Zuschusses bei aktuell bei 2.557,- Euro. Als Wohnumfeldverbesserung KANN der Treppenlift bezuschusst werden, MUSS aber NICHT, da kein gesetzlicher Anspruch besteht.

  • Unfallversicherung

Nach einem Arbeitsunfall werden zahlreiche Hilfsmittel von der gesetzlichen Unfallversicherung gewährt. Die Anschaffung eines Treppenlifts wird jedoch nicht genannt, andererseits auch nicht explizit ausgeschlossen. Da der Treppenlift zur sozialen und beruflichen Rehabilitation sowie zu einem selbstbestimmten Leben beiträgt, ist der Einbau nicht nur in den eigenen vier Wänden, sondern auch am Arbeitsplatz denkbar.

  • Rentenversicherung

Die gesetzliche Rentenversicherung kommt für eine Übernahme der Kosten in Betracht, wenn der Behinderte bei Antragsstellung bereits 180 Monate in die Rentenkasse eingezahlt hat oder sich berufs- oder erwerbsunfähig in Rente befindet. Ziel der Maßnahmen ist die Wiedereingliederung in die Gesellschaft, Arbeit und Beruf (genauer: zum Erhalt des Arbeitsplatzes), wobei die Rentenversicherung den Einzelfall genau prüft und somit der Umfang der Förderung stark variiert.

  • Weitere Institutionen

Andere mögliche Anlaufstellen für die Bewilligung eines finanziellen Zuschusses sind außerdem die Arbeitsagentur, Hauptfürsorgestellen oder Berufsgenossenschaften. In einigen Bundesländern oder Städten gibt es auch spezielle Förderprogramme.

  • Fazit

Die Finanzierungsmöglichkeiten sind in Deutschland also vorhanden, doch leider liegt sehr viel im Ermessen der Sachbearbeiter bzw. der Institutionen. Sie sollten auf jeden Fall planvoll und beharrlich auf Ihr Recht pochen und vielleicht auch “von Pontius zu Pilatus” laufen, damit Sie nicht alleine auf den hohen Kosten sitzen bleiben. Kämpfen Sie um jeden Cent und holen Sie sich mehrere Meinungen ein.

  • Und noch ein Tipp

Die Kosten für die Anschaffung eines Treppenlifts können von der Steuer abgesetzt werden (außergewöhnliche Kosten).

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