Rechtliches

Das Bild zeigt das Paragraph-Symbol in deutscher Farbgebung, also schwarz-rot-gold.

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Treppenlifte sind aus rechtlicher Sicht Beförderungsmittel für Personen und unterliegen den Rahmenbedingungen von Aufzugsanlagen. Es müssen also technische Vorgaben und Arbeitsschutzbestimmungen eingehalten werden. Außerdem muss das Baurecht und das Eigentümerrecht beachtett werden. Ja, wir befinden uns in Deutschland und da gibt es so einiges zu beachten. Ist auf der einen Seite kleinlich und ein hoher Aufwand, sorgt aber auf der anderen Seite für Sicherheitsstandards, für die uns andere Länder sicherlich beneiden.
 

  • Technische Vorgaben

Im Hinblick auf die technischen Vorgaben gilt vor allem die europäische Richtlinie für Aufzüge 95/16/EG, die Vorrang vor den deutschen Verordnungen hat. Hier finden Sie die vollständige Richtlinie. Vor der Inbetriebnahme des Treppenlifts wird geprüft, ob er alle Voraussetzungen dieser Aufzugsrichtlinie erfüllt. Die Prüfung wird von Institutionen wie dem TÜV durchgeführt. Wenn der Sachverständige den ordnungsgemäßen Einbau des technisch einwandfreien Lifters per Bescheinigung bestätigt hat, dürfen Sie ihn nutzen.

  • Baurecht

Neben dem Produkt an sich spielt auch das Gebäude eine wichtige Rolle und wird ebenfalls auf Herz und Nieren geprüft. Soweit wir das nach unserer Recherche sagen können, gelten hierbei von Bundesland zu Bundesland unterschiedliche Regeln. Nachdem der Einbau des Treppenlifts der Baubehörde gemeldet wurde, werden zahlreiche Faktoren unter die Lupe genommen, die irgendwie von diesem Thema tangiert werden, zum Beispiel:

  • die Nutzer der Treppe
  • Privat-Haus oder öffentliches Gebäude?
  • Ein-Parteien oder Mehr-Parteien-Haus?
  • Fluchtwege

In der Regel reicht der Hersteller die entsprechenden Unterlagen bei der Baubehörde ein. Sie sollten auf jeden Fall vor dem Einbau sicher sein, dass eine tatsächliche Genehmigung vorliegt. Wenn Sie planen, einen Lifter einbauen zu lassen, sprechen Sie zunächst mit der zuständigen Baubehörde. So können Sie bereits im Vorfeld Probleme und Missverständnisse vermeiden.

  • Eigentümerrecht

Wenn Sie nicht in Ihrem eigenen Haus, sondern in einem Mietshaus leben, müssen Sie unbedingt die Erlaubnis des Eigentümers einholen. Am besten fragen Sie ihn bereits am Anfang nach seiner Meinung zu Ihren Plänen, denn wenn er etwas dagegen hat, sparen Sie sich weitere zeitraubende Maßnahmen.

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